Wirtschaftsprüfung
Sonderprüfungen
Genauso wie bei der Prüfung von Jahres- oder Konzernabschlüssen sehen Spezialgesetze oder –normen in vielen weiteren Fälle eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer vor, um den unterschiedlichen Interessen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.
Unsere Wirtschaftsprüfer und Prüfungsleiter sind auch in diesen Fällen für Sie ein jederzeit ansprechbarer Partner, der einen umfassenden Service bietet und immer den Nutzen seiner Dienstleistung für seinen Mandanten als Maßstab seiner Arbeit sieht.
Das Qualitätssicherungssystem der INTECON garantiert Arbeitsergebnisse auf gleichbleibend hohem Niveau. Unsere Arbeitsergebnisse fassen wir bedürfnisgerecht für Sie zusammen.
Unsere Schwerpunkte sind:
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Prüfungen von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f GewO nach § 24 FinVermV
- Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
- Erstellung von Unternehmenswertgutachten nach IDW S 1
- Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a Abs. 3 WPO
- Prüfung von IT-Systemen
- Prüfungen Duales System
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Mittelverwendungsprüfung bei öffentlicher Förderung
- Prüfungen nach Maßgabe des EnWG
- Durchführung von Peer-Reviews