Sonderprüfungen

Wirtschaftsprüfung

Sonderprüfungen

Genauso wie bei der Prüfung von Jahres- oder Konzernabschlüssen sehen Spezialgesetze oder –normen in vielen weiteren Fälle eine Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer vor, um den unterschiedlichen Interessen der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Unsere Wirtschaftsprüfer und Prüfungsleiter sind auch in diesen Fällen für Sie ein jederzeit ansprechbarer Partner, der einen umfassenden Service bietet und immer den Nutzen seiner Dienstleistung für seinen Mandanten als Maßstab seiner Arbeit sieht.

Das Qualitätssicherungssystem der INTECON garantiert Arbeitsergebnisse auf gleichbleibend hohem Niveau. Unsere Arbeitsergebnisse fassen wir bedürfnisgerecht für Sie zusammen.

Unsere Schwerpunkte sind:

  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f GewO nach § 24 FinVermV
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
  • Erstellung von Unternehmenswertgutachten nach IDW S 1
  • Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a Abs. 3 WPO
  • Prüfung von IT-Systemen
  • Prüfungen Duales System
  • Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Mittelverwendungsprüfung bei öffentlicher Förderung
  • Prüfungen nach Maßgabe des EnWG
  • Durchführung von Peer-Reviews
  • 0541 18 193-0
  • osnabrueck@intecon.de
  • Parkstraße 40, 49080 Osnabrück
  • 05731 25 08-0
  • badoeynhausen@intecon.de
  • Weserstr. 88b, 32547 Bad Oeynhausen
  • 0251 13300-0
  • muenster@intecon.de
  • Warendorfer Str. 183, 48145 Münster
  • 04442 93 709-0
  • lohne@intecon.de
  • Landwehrstraße 21, 49393 Lohne

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