Vorsteuerabzug aus Erschliessungskosten – zu den aktuellen Entwicklungen
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Erschließung von Grundstücken durch Grundstücksvermarktungsunternehmen bereitet seit vielen Jahren erhebliche Schwierigkeiten.
Es wäre zu meinen, dass ein umsatzsteuerlicher Vorsteuerabzug aus vorsteuerbehafteten Erschließungsaufwendungen doch zulässig sein müsste, soweit ein Unternehmen – ungeachtet dessen, ob dieses in kommunaler Trägerschaft steht – die getragenen und vorfinanzierten Erschließungskosten in die Preise für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistungen einkalkuliert.