Steuerberatung
Freiberuflich
Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählt die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit und vor allem die selbständige Tätigkeit als
- Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Heilpraktiker, Krankengymnast
- Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Architekt, Ingenieur
- Beratender Volks- und Betriebswirt
- Journalist, Bildberichterstatter
- Dolmetscher, Übersetzer
- ähnliche Berufe
Besonderheiten dieser Berufsgruppen sind:
- keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer
- keine Bilanzierungspflicht, Gewinnermittlung mittels Einnahmenüberschussrechnung
- keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer
- Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere für Leistungen in der Humanmedizin, der Bildung und Kultur
Folgendes Leistungsspektrum bieten wir Ihnen:
- Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung
- Fertigung der betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden, Führung von Einspruchsverfahren
- Steuerplanung und Steuerbelastungsvergleich
- Beratung und Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Erbschaftsteuerliche Beratung
- Beratung im Rahmen der Unternehmensnachfolge
- Betriebswirtschaftliche Beratung einschl. Existenzgründungsberatung
- Beratung bei Unternehmenskauf und -verkauf
- Unterstützung bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen