Kommunal
Bereits seit unserer Unternehmensgründung vor über 50 Jahren bildet die steuerrechtliche Beratung der öffentlichen Hand einen Schwerpunkt in unserer täglichen Arbeit. Da die immer komplexer werdenden Steuergesetze auch vor Gemeinden, Kreisen und anderen öffentlichen Einrichtungen nicht Halt machen, sehen sich die öffentlichen Verwaltungen einem stetig wachsenden Handlungsdruck gegenüber.
Wir bieten Ihnen eine branchenspezifische steuer- und wirtschaftsrechtliche Beratung für die öffentliche Hand und ihre Eigengesellschaften, da deren Besteuerung von Spezialregelungen geprägt ist.
Schwerpunkte der steuerlichen Optimierungsberatung sind
- Umsatzsteueroptimierte Ausgestaltung der Neuregelung des § 2b UStG
- Steuerliche Anerkennung dauerdefizitärer Tätigkeiten und des steuerlichen Querverbundes
- Optimierung der Spartenrechnung
- Identifizierung von Betrieben gewerblicher Art
- Optimierung bezüglich Kapitalertragsteuer
Bei unserer steuer- und betriebswirtschaftlichen Organisationsberatung berücksichtigen unsere Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – bei Bedarf auch in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten – die Rahmenbedingungen, die durch das Beihilfe-, Vergabe-, Arbeits- sowie Kommunalrecht vorgegeben werden.
Wir beraten Sie ganzheitlich aus einer Hand von der ersten konzeptionellen Idee bis zur praktischen Umsetzung z. B. bei:
- Einrichtung eines kommunalen Tax Compliance Management Systems (TCMS)
- Verschmelzungen und Ausgliederungen
- Interkommunaler Zusammenarbeit
- Gebührenkalkulationen
- Optimierung des kommunalen Konzerns
Wir decken dabei alle wesentlichen kommunalen Branchen ab (z.B. Öffentlicher Personennahverkehr, Abfallentsorgung, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Tourismus etc.)
Da wir die Besonderheiten der kommunalen Entscheidungsprozesse kennen und wissen wie „Kommunalverwaltung funktioniert“, können wir sehr zielgerichtet – auch in der Kommunikation mit den politischen Gremien – eine effiziente und erfolgreiche praktische Umsetzung der Zielvorgaben erreichen.