Sanierungs- und Restrukturierungsberatung
Wir wissen um die enge Wechselwirkung zwischen Insolvenzrecht und Sanierungsberatung. Für uns steht die Unterstützung bei allen Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenz im Vordergrund.
Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit auch in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwälten sind wir in der Lage, Ihnen in Ihrer Funktion als Geschäftsführer, Gesellschafter, Investor oder Arbeitnehmer (Betriebsräte) einen abgestimmten „full service“ aus einer Hand zu bieten. Dabei gewährleisten wir Ihre Betreuung von den ersten Krisenanzeichen bis zur vollständigen Umsetzung eines Sanierungsplanes. Unser Beratungsspektrum umfasst neben der Bestandsanalyse (Ermittlung des Krisenstadiums, Prüfung etwaiger Insolvenzeröffnungsgründe) die Aufstellung eines Sanierungskonzeptes unter Berücksichtigung einer integrierten Unternehmensplanung (Fortführungsplanung) sowie die Einbeziehung von insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumenten (Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren).