
Es bedient sich aus vielfältigen steuerrechtlichen Vorschriften, wie der Abgabenordnung, des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und weiterer Steuergesetze. Die richtige Anwendung dieser steuergesetzlichen Vorgaben unter Einbeziehung der Verwaltungsauffassungen, der Urteile von Finanzgerichten und des Bundesfinanzhofes sowie einschlägiger Kommentare, erfordert ein hohes Maß an Erfahrung und Spezialwissen. Diese sind in der INTECON durch jahrzehntelange Betreuung gemeinnütziger und kirchlicher Einrichtungen umfassend vorhanden.

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